Ein Aufzug für 44 Wohnungen!

Wie vorauszusehen, gestaltet sich der einzige Aufzug als Zugang zu den Wohnungen für das Betreute Wohnen zu einer Geduldsprobe und zu einem Ärgernis beim Warten. Hinzu kommt die Angst, dass bei Ausfall des Aufzugs niemand mehr in seine Wohnung gelangt, denn dann gibt es nur die Möglichkeit über das Treppenhaus.

Und was machen diejenigen, die vielleicht schlecht zu Fuß sind? Schließlich handelt es sich um Behinderte oder Senioren über 60 Jahre und nicht um Studenten, die Sport studieren oder Extremsportler sind. Mehrere Bewohner sind auf einen Rollator oder gar auf einen Rollstuhl angewiesen. Damit können diese das Treppenhaus überhaupt nicht nutzen. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Studentenwohnungen trotz geringerer Fläche gegenüber den Seniorenwohnungen auf den Etagen über 2 Treppenhäuser und einen Lift verfügen.

Was passiert bei einem Notfall, wenn der Aufzug ausfällt? Wird der Kranke dann mit Hilfe der Feuerwehr und Drehleiter aus seiner Wohnung in den Krankenwagen transportiert?

Leider existieren bislang keine Schilder für Notausgang oder zum Treppenhaus.

Vorschlag zur Beseitigung des Problems:

Nutzung des Aufzugs in dem Gebäude der Studentenappartements. Dazu müsste allerdings der Wohnungsschlüssel bei den Verbindungstüren funktionieren. Oder …

ein Treppenlift im Treppenhaus.

Türöffner – High Tech oder Senioren(un)gerecht?

In der Seniorenwohnanlage Lokhöfe gibt es am Eingang der Einrichtung keine Klingeln mit Namensschildern für die Wohnungen. Stattdessen muss man ein Display aktivieren und dann die entsprechende Wohnungsnummer scrollen. Durch Aktivieren eines weiteren Knopfs löst man dann offensichtlich ein Klingeln in der Wohnung aus.

Die Bedienung dieser High Tech Anlage erklärt sich nicht von selbst. Und vor allem muss man die Wohnungsnummer kennen, damit man überhaupt klingeln kann. Mit Hilfe einer Bewohnerin, die zufällig vorbeikam, konnten wir das Klingeln auslösen. Daraufhin ist dann die Wohnungsbewohnerin in der Eingangstüre aufgetaucht – das heißt, sie ist per Aufzug runtergefahren – und hat uns geöffnet. Eine Sprechverbindung über das Display in ihrer Wohnung kam nicht zustande. Offenbar sind wir als diejenigen, die geklingelt haben, als auch die Dame, die wir besuchen wollten, erheblich überfordert mit dieser Anlage!

Warum kann man nicht eine normale Klingelanlage mit Sprechverbindung installieren, so wie wir es seit vielen Jahrzehnten gewohnt sind, von Displays unabhängig, dafür aber mit einfacher Sprechverbindung mit Hörer in der Wohnung? Der Bau wurde doch unter dem Gesichtspunkt „seniorengerecht“ erstellt. Das zeigt auf der anderen Seite die Papierflut, siehe Schwarzes Brett.

Türsprechanlage Lokhöfe

Fluchtwege, Brandschutz, Katastrophenplan

In den Fluren der Seniorenwohnanlage, also im Wohnen mit Service, gibt es im Notfall keine Schilder, die den Fluchtweg anzeigen. Auch die Wege zum Treppenhaus oder zum Aufzug sind nicht markiert oder durch Schilder erkennbar. Ein Katastrophenplan existiert nicht.

Die gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen zu dieser Thematik kenne ich nicht. Aber ich könnte mir vorstellen, dass in einem Katastrophenfall diese Maßnahmen hilfreich wären, zumal für Senioren, die von Panik ergriffen, nach einem Ausgang suchen.

Aufzug: nicht seniorengerecht, schwer zu reinigen

Ein großes Ärgernis ist der Aufzug: Leider verfügt er nicht über den im Verkaufsprospekt, Baubeschreibung, versprochenen Spiegel und v.a. über den Klappsitz. Gerade letzterer würde eine große Hilfe für Menschen sein, die nicht so sicher auf den Beinen sind.

Ein weiteres Problem ist die Reinigung: Vor kurzem habe ich den Putzmann erlebt, der verzweifelt versucht hat, die Wandoberflächen zu reinigen. Nach 2 Stunden war er immer noch am Arbeiten! Das ist extrem teuer und für den Putzmann sehr frustrierend.

Gästestellplätze

Käufern, die zum Start des Baus der Seniorenwohnanlage Lokhöfe investiert haben, wurde zugesagt, dass es 6 Stellplätze für Gäste und Besucher geben würde. Davon ist leider nichts zu sehen. Vergessen? Anderweitig vergeben?

Aufzug 90 Minuten außer Betrieb

Heute fiel der einzige Aufzug für 1 1/2 Stunden aus. Was das für die Bewohner der Seniorenwohnanlage Lokhöfe, also im Betreuten Wohnen bedeutet, kann sich jeder ausmalen: entweder man quält sich über das Treppenhaus in den 4., 5. oder gar 6. Stock oder wenn das nicht möglich ist, bleibt man entweder in der Wohnung oder man muss im Erdgeschoß ausharren. Das Wahrnehmen von Terminen, z.B. bei Ärzten oder die notwendige Medikamenteneinnahme ist dann halt nicht möglich.

Ausstattung der Gemeinschaftsräume

Am 5. April 2024 habe ich die Wohnung in den Lokhöfen nach vollständiger Zahlung abgenommen. Die Schlüssel wurden mir übergeben.

Seit diesem Datum bin ich Eigentümer der Seniorenwohnung und Miteigentümer an den Gemeinschaftsflächen. Für Mobiliar und Inventar für Gemeinschaftsflächen habe ich gemäß Kaufvertrag 3.500 € bezahlt. Ich nehme an, dass diesen Betrag alle Käufer bezahlt haben. Damit ergibt sich bei 44 Wohnungen eine Summe von 154.000 €.

Trotz mehrmaligem Insistieren durch Mails und Gespräche sind die Gemeinschaftsräume Lokstube und Lokloge bislang nur spärlich ausgestattet.

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BayernCare – Bayernstift – Charleston: Vertragspartner?

Ich habe im Januar 2024 einen Kaufvertrag über eine Seniorenwohnung Lokhöfe Rosenheim mit der Firma BayernCare, Spezialist für Immobilien im Bereich Seniorenwohnungen, in Erlangen geschlossen. Diese Firma gibt es tatsächlich, auch im Internet und mit Ansprechpartnern.

Darüberhinaus gibt es eine Teilungserklärung, die sich auf die Firma BayernStift – Gesellschaft für Soziale Dienste und Gesundheit in Füssen bezieht. Diese Firma scheint es nicht mehr zu geben. Im Internet wird auf eine Firma Charleston Holding GmbH hingewiesen. Diese Firma betreibt das Pflegeheim nebenan. Auf einem Prospekt von Charleston, der mir vor einer Woche ausgehändigt wurde, ist wiederum von BayernStift die Rede. Wer ist denn nun eigentlich wer? Mit wem habe ich einen Vertrag? Wer ist zuständig und verantwortlich für welche Leistungen?

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Fahrradraum, separat im Erdgeschoß und minimale Ausstattung

Laut Verkaufsprospekt von BayernCare verfügt die Anlage „über eine Tiefgarage mit Kfz- und Fahrradstellplätze“ (S. 10). Dieser Prospekt wurde uns Ende 2023 ausgehändigt. In der Realität befindet sich für die Bewohner des Betreuten Wohnens ein Fahrradraum neben dem Raum für Mülltonnen und ist nur von außen begehbar. Bei Regen wird man halt nass!

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Durchlüftung von Fluren und Treppenhäusern

BayernCare hat in den Wohnungen der Seniorenwohnanlage Lokhöfe Lüfter eingebaut, die sich praktisch nicht selbst einstellen lassen. Sie sind auf Dauerbetrieb eingestellt. Damit soll verhindert werden, dass sich in den Wohnungen Feuchtigkeit niederschlägt.

In den Fluren dagegen, die absolut fensterlos sind, wurde auf Lüftung verzichtet. Dementsprechend steht die Luft in den Gängen. Durchzug ist nicht möglich.

Kein W-LAN in Gemeinschaftsräumen

In den Wohnungen der Seniorenwohnanlage Lokhöfe in Rosenheim ist der Anschluß eines Routers für einen PC oder W-LAN-Verbindungen für Smartphones u.ä. neben dem normalen Telefonanschluß vorgesehen. Im Gebäude an sich hat das mobile Netz leider z.T. wenig bis gar keinen Empfang, z.B. im Innenhof und v.a. im Gemeinschaftsraum Lokstube im Erdgeschoß. Offenbar wurde bei der Planung nicht bedacht, dort ein frei verfügbares W-LAN für die Bewohner zur Verfügung zu stellen.

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Wohin mit gelieferten Paketen?

Auch Senioren, gerade im Betreuten Wohnen, erhalten nicht nur Briefe, Postkarten, Rechnungen, Werbungen, Zeitschriften und Zeitungen, sondern auch Pakete. Bereits Zeitschriften- und Zeitungsabonnements überfordern die vorhandenen Briefkästen. Aber für Pakete ist erst recht kein Platz vorgesehen. Und das in Zeiten des boomenden Internetkaufs. Gerade Menschen, die evt. nicht mehr so gut zu Fuß sind, nutzen die schnelle und einfache Möglichkeit, im Internet Dinge zu bestellen. Selbst Lebensmittel lassen sich auf diese Weise liefern.

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Fehlendes Kellerabteil

Die Wohnungen für das Betreute Wohnen in den Lokhöfen verfügen über keine Keller. Gerade nach einem Umzug gibt es üblicherweise jede Menge Dinge, die zu schade sind, Erinnerungen in sich tragen oder v.a. von denen man noch nicht weiß, ob und wie sie weiter verwendet werden. Insbesondere nach einem Umzug von einem (eigenen) Haus in eine Wohnung im Betreuten Wohnen, die z.T. nur 40 qm groß sind, ist es schwierig, bereits zum Umzug nur noch über das Notwendigste, das Platz im neuen Domizil findet, zu verfügen.

Also wohin mit diesen Dingen? Mancher Bewohner freut sich darüber, dafür seinen Stellplatz verwenden zu können. Allerdings ist das nicht erlaubt.

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Barrierefreies Wohnen

Meine Wohnung im Betreuten Wohnen in den Lokhöfen weist verschiedene bauliche Umsetzungen auf, die laut Bauherr auf den Vorschriften für barrierefreies Wohnen nach DIN 1840-2 beruhen. Das sind z.B.:

  • Kontrastrierende Lichtschalter und Steckdosen
  • Lichtschalter und Steckdosen, Türöffner und Gegensprechanlage auf einer Höhe von 85 cm
  • Wohnungseingangstüre mit einer Breite von 120 cm. Badtüre als Flügeltüre mit einer Breite von 90 cm, nach außen zu öffnen

Nach meinen Recherchen handelt es sich bei dieser DIN um eine Planungsempfehlung, also keineswegs um ein Muß beim senioren- und behindertengerechten Bauen.

Ich habe mit Blinden und Sehbehinderten, mit Rollstuhlfahrern und mit dementen Personen Erfahrungen gemacht. Und stoße jetzt mit meiner neuen Wohnung auf einige Diskrepanzen zwischen DIN Norm, Umsetzung und Lebenswirklichkeit bei Rollstuhlfahrern, Sehbeeinträchtigten und leicht dementen Personen:

  • Die Türklinken, Lichtschalter und Steckdosen sind zwar auf einer Höhe von 85 cm angebracht, der Türspion allerdings auf einer Höhe von 140 cm. Ersteres ist für einen Rollstuhlfahrer bequemer zu erreichen als die früher übliche Höhe von 115 cm, aber der Türspion ist für sie unerreichbar. Die nunmehr definierte Höhe von 85 cm wiederum ist für „Fußgänger“, also nicht gehbehinderte Menschen, sehr gewöhnungsbedürftig, da sie sich bücken müssen, um diese Dosen und Schalter zu erreichen. Arthrose oder sonstige körperliche Gebrechen erschweren das Bücken. Demente sind die Höhe seit vielen Jahrzehnten nicht gewöhnt und suchen viel höher.
  • Ich habe Rollstuhlfahrer erlebt, die verzweifelt versucht haben, Wohnungs- oder die üblichen Badtüren zu öffnen. Gleichzeitig rückwärts zu rollen und den Türgriff zu betätigen, ist eine echte Herausforderung. Schiebetüren wären eine gute Lösung, v.a. auch weil sie mit dem benötigten Platz vor der Türe sehr sparsam umgehen. Leider war es mir nicht möglich, in meiner Wohnung den Einbau der Badtüre zu vermeiden, obwohl dieser noch nicht erfolgt war. Mittelfristig werde ich sicherlich einen entsprechenden Umbau mit allem dazugehörigen Ärger, Aufwand und Kosten vornehmen.
  • Die Sprechanlage ist mit der Unterkante auf 76 cm, mit der Oberkante auf 95 cm installiert. Um das Display zu sehen, muss man sich erheblich bücken oder in die Knie gehen. Für ältere Menschen mit Rücken- und Knieproblemen sehr unangenehm.
  • In der Norm steht, dass Türen leicht zu öffnen sein müssen. Das ist bei meiner Wohnung nicht der Fall. Beide Hände und entsprechender Kraftaufwand sind nötig, um diese zu öffnen. Bei meiner bisherigen Haustüre war das nie ein Problem.
  • Für die gesamte Einrichtung steht nur ein Aufzug zur Verfügung. Nachdem die Wohnungen im 4. bis 6. Stock untergebracht sind, und die Wohnungen für über 60 Jahre alte Personen oder Personen mit Einschränkungen vorgesehen sind, ist fraglich, wie die Bewohner im Fall eines Ausfalls des Aufzugs aus oder in ihre Wohnung kommen sollen. Alternativ gibt es ein Treppenhaus.

Weitere Informationen:

Mehr Barrierefreiheit durch Schiebetüren

DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen Ausgabe: 2011-09