Sinn und Inhalt einer Eigentümerversammlung
- Fragen zwischen Eigentümern, Hausverwaltung
- Beschluss von Reparaturen und Baumaßnahmen
- Gestaltung Wirtschaftsplan
- Bestellung Verwaltung
- Wahl des Verwaltungsbeirats
- Höhe Hausgeld
Wer erstellt Protokoll?
- In der Regel der Verwalter
- Möglich auch Verwaltungsbeirat oder Eigentümer, der von WEG zum Schriftführer ernannt wird. Dies ist zu Beginn der Versammlung durch Beschluss festzulegen
Inhalte eines Protokolls
- Ort, Datum, Uhrzeit von Beginn und Ende, und laufende Nummer der Eigentümerversammlung
- Vorsitzender der Versammlung
- Angaben und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
- Teilnehmer anwesend und per Vollmacht (auch Anwesenheitsliste)
- Namen der anwesenden Eigentümer und Angabe der Miteigentumsanteile
- Kurze Inhaltsangabe zu den einzelnen Tagesordnungspunkten mit genauer Formulierung der Beschlusstexte (Ergebnisprotokoll)
- Wortbeiträge und Diskussionen sind in zeitlichen Abfolge wiederzugeben
- Angabe des Abstimmungsverfahrens
- Ergebnisse der Beschlussfassungen mit Angabe der Ja-, Nein- und Enthaltungsstimmen. Beschlüsse rechtlich nur bindend, wenn auf der Tagesordnung festgelegt
- Angaben zur Verkündung des Abstimmungsergebnisses
Wer unterschreibt Protokoll?
- Veranstalter bzw. Verwalter
- Verwaltungsbeiratsvorsitzender oder/und Stellvertreter und/oder Eigentümer (müssen anwesend sein). Wenn eine zwingend erfoderliche Unterschrift nicht vorliegt, kann Anfechtung des Protokolls erfolgen (OLG München, 07.08.2007, Az. 34 Wx 3/05)
Zusendung und Aufbewahrung
- Zusendung nicht nötig, aber Einsichtsrecht der Eigentümer
- Aufbewahrung im Original auf Dauer, da Beschlüsse für Gemeinschaftseigentum und Zusammenleben in WEG und damit auch für zukünftige Miteigentümer wichtig sind. Auch Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter und Testamentsvollstrecker dürfen Einsicht verlangen
- Digitale Sicherung
Folgen bei Vorliegen eines fehlerhaften Protokolls
- Jeder Eigentümer kann Berichtigung verlangen, wenn Beschlüsse nicht korrekt widergegeben werden
- Bei Korrektur sind Miteigentümer über berichtigtes Protokoll zu informieren
- Wenn keine Korrektur erfolgt, kann Beschlussanfechtungsklage erhoben werden innerhalb einer Anfechtungsfrist von 1 Monat ab Eigentümerversammlung
Quellen
- Das Protokoll in der Wohnungseigentümerversammlung; Haus und Grund, 26.10.2023
- Welche Vorgaben müssen WEG-Protokolle erfüllen? ohne-makler
- Muss ein Protokoll erstellt werden und was ist zu beachten? KGK Kanzlei