In der 1. Eigentümersammlung am 22.04.2024 wurde vereinbart, dass dass monatliche Hausgeld je qm bereinigter Wohnfläche (ohne Balkon) erhoben wird. Valoris hat das nicht berücksichtigt, sondern das Hausgeld auf Basis der gesamten Wohnfläche incl. Gemeinschaftsfläche eingezogen.
Am 16.08.2024 habe ich Valoris angeschrieben und um Korrektur gebeten. Nachdem ich keine Antwort auf meine Mail erhalten habe und das Hausgeld nicht entsprechend des Beschlusses auf der Eigentümerversammlung korrigiert wurde, habe ich nochmals nachgehakt. Nachdem die Antwort alle Eigentümer betrifft, aber diese von Valoris nicht informiert wurden, die Antwort vom 19.09.2024 auf meine Anfrage:
„wie Sie korrekt anführen, wird im Protokoll der Versammlung vom 16.04.2024 angeführt, dass sich die Höhe des monatlichen Hausgelds (3,50 € x m²-Wohnfläche) exklusive der Balkonflächen versteht.
Maßgebend für die Erstellung der Übersicht ist die Aufstellung „Miteigentumsanteile Seniorenwohnzentrum Lokhöfe“, welche Anhang der Teilungserklärung ist (s. Seite 43). Hierbei wird neben der Angabe der m²-Sondereigentum und der zugehörigen Anzahl m²-Gemeinschaftseigentum die jeweilige Gesamtfläche der Apartmens angegeben. Aus jener Größenangabe wird schließlich der Miteigentumsanteil abgeleitet.
Grundsätzlich wird innerhalb der WEG ausschließlich nach dem Abrechnungsschlüssel Miteigentumsanteil (MEA) abgerechnet, weshalb sich die Höhe der berechneten Monatsvorschüsse ebenfalls hieraus ableiten lassen.
Die Berechnung der Wohnungsgrößen ohne anteiliger Balkonfläche müsste somit durch uns manuell durch jeweilige Berechnung gemäß der Grundrisspläne erfolgen. Diese Vorgehensweise ist unüblich und aufgrund der ohnehin moderat angesetzten 3,50 € auch nicht zu empfehlen.
Zum Ende des Wirtschaftsjahrs erfolgt eine konkrete Abrechnung der geleisteten Vorschusszahlungen und Aufwendungen.
Im kommenden Jahr kann auf Grundlage der Daten und Informationen aus der ersten Jahresabrechnung ein konkreterer und realistischer Wirtschaftsplan mit einer Gesamthaushaltshöhe bestimmt bzw. beschlossen werden.
Wir würden daher an den Vorschusszahlungen gemäß unserer Aufstellung festhalten und die Beträge bis zur Beschlussfassung des ersten Wirtschaftsplans einfordern.“