Barrierefreies Wohnen

Meine Wohnung im Betreuten Wohnen in den Lokhöfen weist verschiedene bauliche Umsetzungen auf, die laut Bauherr auf den Vorschriften für barrierefreies Wohnen nach DIN 1840-2 beruhen. Das sind z.B.:

  • Kontrastrierende Lichtschalter und Steckdosen
  • Lichtschalter und Steckdosen, Türöffner und Gegensprechanlage auf einer Höhe von 85 cm
  • Wohnungseingangstüre mit einer Breite von 120 cm. Badtüre als Flügeltüre mit einer Breite von 90 cm, nach außen zu öffnen

Nach meinen Recherchen handelt es sich bei dieser DIN um eine Planungsempfehlung, also keineswegs um ein Muß beim senioren- und behindertengerechten Bauen.

Ich habe mit Blinden und Sehbehinderten, mit Rollstuhlfahrern und mit dementen Personen Erfahrungen gemacht. Und stoße jetzt mit meiner neuen Wohnung auf einige Diskrepanzen zwischen DIN Norm, Umsetzung und Lebenswirklichkeit bei Rollstuhlfahrern, Sehbeeinträchtigten und leicht dementen Personen:

  • Die Türklinken, Lichtschalter und Steckdosen sind zwar auf einer Höhe von 85 cm angebracht, der Türspion allerdings auf einer Höhe von 140 cm. Ersteres ist für einen Rollstuhlfahrer bequemer zu erreichen als die früher übliche Höhe von 115 cm, aber der Türspion ist für sie unerreichbar. Die nunmehr definierte Höhe von 85 cm wiederum ist für „Fußgänger“, also nicht gehbehinderte Menschen, sehr gewöhnungsbedürftig, da sie sich bücken müssen, um diese Dosen und Schalter zu erreichen. Arthrose oder sonstige körperliche Gebrechen erschweren das Bücken. Demente sind die Höhe seit vielen Jahrzehnten nicht gewöhnt und suchen viel höher.
  • Ich habe Rollstuhlfahrer erlebt, die verzweifelt versucht haben, Wohnungs- oder die üblichen Badtüren zu öffnen. Gleichzeitig rückwärts zu rollen und den Türgriff zu betätigen, ist eine echte Herausforderung. Schiebetüren wären eine gute Lösung, v.a. auch weil sie mit dem benötigten Platz vor der Türe sehr sparsam umgehen. Leider war es mir nicht möglich, in meiner Wohnung den Einbau der Badtüre zu vermeiden, obwohl dieser noch nicht erfolgt war. Mittelfristig werde ich sicherlich einen entsprechenden Umbau mit allem dazugehörigen Ärger, Aufwand und Kosten vornehmen.
  • Die Sprechanlage ist mit der Unterkante auf 76 cm, mit der Oberkante auf 95 cm installiert. Um das Display zu sehen, muss man sich erheblich bücken oder in die Knie gehen. Für ältere Menschen mit Rücken- und Knieproblemen sehr unangenehm.
  • In der Norm steht, dass Türen leicht zu öffnen sein müssen. Das ist bei meiner Wohnung nicht der Fall. Beide Hände und entsprechender Kraftaufwand sind nötig, um diese zu öffnen. Bei meiner bisherigen Haustüre war das nie ein Problem.
  • Für die gesamte Einrichtung steht nur ein Aufzug zur Verfügung. Nachdem die Wohnungen im 4. bis 6. Stock untergebracht sind, und die Wohnungen für über 60 Jahre alte Personen oder Personen mit Einschränkungen vorgesehen sind, ist fraglich, wie die Bewohner im Fall eines Ausfalls des Aufzugs aus oder in ihre Wohnung kommen sollen. Alternativ gibt es ein Treppenhaus.

Weitere Informationen:

Mehr Barrierefreiheit durch Schiebetüren

DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen Ausgabe: 2011-09