Eigentümerversammlung: ordnungsgemäße Einladung

  • Einladung vom Verwalter mindestens 1mal pro Jahr
  • Ladungsfrist 3 Wochen, d.h. Einladung muss mindestens 3 Wochen vor Versammlung erfolgen
  • Einzuladen sind alle Eigentümer, die im Grundbuch verzeichnet sind
  • Schriftlich, Zugang per Post oder E-Mail
  • Inhalte der Einladung:
    • Name und Anschrift des/der Adressaten 
    • Name und Anschrift des Verwalters (oder des Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats) 
    • Genaue Bezeichnung der Gemeinschaft, für die die Versammlung einberufen wird (Ort und Straße)  
    • Datum, Ort und Uhrzeit der Versammlung 
    • Tagesordnung durch Verwalter in Absprache mit Verwaltungsbeirat
  • Eigentümer müssen zusätzliche Tagesordnungspunkte beim Verwalter beantragen
  • Wichtig: Beschlüsse unter dem Tagesordnungspunkte „Sonstiges sind anfechtbar

Quellen